FAQ

Eine Behandlung besteht aus 2 Teilen.

  1. Therapiesitzung
  2. Kognitive Stabilisation (mittels Audio Datei)

In der Therapiesitzung wird das Symptom oder das jeweilige Thema behandelt. Nach drei bis zehn Tagen wird die Nachhaltigkeit durch die kognitive Stabilisation gesichert. Die Festigung findet ebenfalls in der Praxis statt.

ACHTUNG: Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit erstellten Hygienekonzept, musste die Frequentierung in unseren Praxen reduziert werden. Teil der Umsetzung dabei ist, dass die Patienten die kognitive Stabilisation selbst zu Hause durchführen, bis die Pandemie beendet ist. Die Audio-Datei kann einfach und bequem heruntergeladen werden.

Die Kosten für die Therapiesitzung betragen 270,00 Euro. Die kognitive Stabilisation ist kostenfrei. Die Dauer der Sitzungen beträgt in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Für die Behandlung eines Symptoms/Themas ist im Normalfall 1 Behandlung notwendig.

ACHTUNG: Manche Erkrankungen bestehen aus mehreren Symptomen. Rauchentwöhnung und Zuckerentwöhnung werden jeweils mit einer Pauschale von 270,00 Euro abgerechnet.
Schritt 1
Kicken Sie > hier < um die Audio Datei zur Festigung herunterzuladen.
Schritt 2
Sie sollten für 30 min. ungestört sein und für die Durchführung Kopfhörer verwenden. Die Festigung soll nur einmal nach der Behandlung angehört werden. Dies darf frühesten 3 Tage nach der Therapiesitzung, jedoch spätestens am 10. Tag danach geschehen. Sollte die nächste Behandlung in den Festigungszeitraum fallen, muss die Festigung vorher gemacht sein.

Generell versuchen wir immer ein Erstgespräch innerhalb von 2 bis max. 4 Wochen zu ermöglichen und eine lange Wartezeit zu vermeiden. Die Kosten für das Erstgespräch betragen 50.- Euro. Sie können sich in Ruhe danach entscheiden, ob Sie eine Behandlung bzw. eine Therapie bei uns beginnen. Die/der Therapeut(in) wird Sie kompetent beraten.

Termine müssen 48 Stunden vor Terminbeginn (Feiertage und Wochenende ausgeschlossen) abgesagt werden, da diese kurzfristig nicht ersetzt werden können. Sollten Termine nicht fristgerecht abgesagt werden, werden für den Ausfall 50.- Euro (Erstgespräch), 90.- Euro (kognitive Stabilisierung) bzw. 180.- Euro (Therapiesitzung) in Rechnung gestellt. Wird ein Termin UNENTSCHULDIGT nicht wahrgenommen, werden 270,00 Euro in Rechnung gestellt, ungeachtet welche Leistungsart gebucht wurde.

bar, EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung

Wir nehmen uns für jede(n) Patienten/Patientin und für jedes Erstgespräch genügend Zeit. Sie können sich in Ruhe erst einmal an die Atmosphäre und Ihr Gegenüber gewöhnen. Das Erstgespräch gibt Ihnen die Möglichkeit ausführlich über Ihr Anliegen und Ihre Belastungen zu sprechen und sich auch noch nochmal genauer über die EioS Methode zu informieren. Die Anamnese führt zur Erstellung einer Diagnose und zum anschließenden Suggestibilitätstest.

Das Erstgespräch dauert in der Regel eine Stunde. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist unterschiedlich. Wir nehmen uns für jeden Patienten jeweils die Zeit, die er/sie benötigt. In der Regel jedoch dauern die einzelnen Sitzungen (je nach Art) zwischen 30 und 60 Minuten.

Die Anzahl der benötigten Behandlungen hängt vom Schweregrad der psychischen Belastung(en) bzw. von der Anzahl der vorliegenden Symptome und deren biographischen Ereignissen ab.

Wie viele Behandlungen für Sie notwendig wären, kann Ihnen der Therapeut bereits nach dem Erstgespräch sagen. Er wird mit Ihnen eine Behandlungsplan erstellen und mit Ihnen erörtern welche Themen in wie vielen Behandlungen behandelt werden.

Ein psychisch gesunder Mensch, der aber eine spezifische Angst z.B. vor Hunden, Prüfungen oder vor dem Fliegen hat, kann oftmals nach einer Behandlung von dieser Angst befreit sein. Bei einem Menschen hingegen, der z.B. an einem Kindheitstrauma, einer Depression oder einer anderen ausgeprägten psychischen Erkrankung oder Belastung mit mehreren Symptomen leidet, sind natürlich meist mehrere Behandlungen notwendig.

Noch ein Beispiel:

So kann z. B. eine Zahnarztphobie zwei Behandlungen benötigen, wenn ein Referenzerlebnis für die Angst vor dem Zahnarzt ursächlich ist. Verursachen mögliche Schmerzen die Angst vor dem Zahnarzt, kann die Dentalphobie mit nur einer Behandlung erfolgreich therapiert werden. Eine Nachbehandlung ist nur in seltenen Fällen notwendig.

Die Kosten für 1 Therapiesitzung betragen 270,00 Euro. 

Rauchentwöhnung und Zuckerentwöhnung werden jeweils mit einer Pauschale von 270,00 Euro abgerechnet.
Diese Regelung gilt für alle Behandlungen bundesweit, in Österreich, der Schweiz und Italien.

Kinder lassen sich mit EioS ab einem Alter von 6 Jahren sehr gut behandeln. Die häufigsten Anliegen bei Kindern sind: Nachtangst, Bettnässen, Steigerung der Lernfähigkeit, Prüfungsangst, Mobbing sowie Übergewicht und Konsolenspielsucht. Die Eltern sind natürlich bei den Behandlungen dabei.

Das ist erst einmal gar kein Problem. Sie können jeden Termin bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn problemlos und unentgeltlich absagen. Samstage, Sonn-und Feiertage gelten nicht als Vortage. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, muss der Betrag für die jeweilige Leistung, die erbracht werden sollte, entrichtet werden. Das entspricht bei einem Termin für ein Erstgespräch 50,00 Euro, bei einer kognitiven Stabilisierung 90,00 Euro und bei einer Therapiesitzung 180,00 Euro. Sind Sie erkrankt oder verunfallt? So können Sie den Termin selbstverständlich auch am gleichen Tag absagen. Voraussetzungen sind, bei Krankheit die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und bei einem Unfall ein amtlicher Beleg, die innerhalb von 3 Tagen einzureichen sind.

Wird ein Termin UNENTSCHULDIGT nicht wahrgenommen, wird die Ausfallzeit für den bereitgestellten Zeitraum mit 270,00 Euro berechnet, ungeachtet welche Leistungsart gebucht wurde.

Generell werden unsere Leistungen nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Behandlungen sind vom Patienten vor Ort (bar, EC-Karte, Kreditkarte) oder per Überweisung zu begleichen. Sollten Sie jedoch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, wird in der Regel ein Teil der Kosten übernommen. Das sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse abklären.

Außerdem gibt es die Möglichkeit sich von Ihrem Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die EioS-Therapy ausstellen zu lassen und diese bei der Krankenkasse einzureichen. Manche Krankenkassen erstatten dann dem Patienten vereinzelt einen Teil der Kosten. Auch dies sollten Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer jeweiligen Krankenkasse abklären.

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