Der erste Besuch im EioS Therapiefachzentrum ist meist eine aufregende Angelegenheit. Deshalb haben Sie ausreichend Zeit, sich erst einmal an die Atmosphäre und Ihrem gegenüber zu gewöhnen. Erst dann findet das eigentliche Gespräch statt, dass Ihnen die Möglichkeit gibt, ausführlich über Ihr Anliegen zu sprechen und sich über das Thema EioS zu informieren. Die Anamnese führt zur Erstellung einer Diagnose und zum anschließenden Suggestibilitätstest.
Bei Ihrem ersten Termin sollten Sie sich zwei Stunden Zeit nehmen. Nach Erstellung der Diagnose werden Kosten und Dauer der Behandlungen, sowie die Anzahl der Sitzungen festgelegt. Diese liegen zwischen 30 und 60 Minuten. Eine Behandlung besteht aus zwei Sitzungen. Für die Therapiesitzung sowie für die Sicherung der Nachhaltigkeit sind bis zu 90 min. vorgesehen.
Die Anzahl der benötigten Sitzungen hängt von der Häufigkeit der Symptome und deren biographischen Ereignisse ab. So kann z. B. eine Zahnarztphobie zwei Behandlungen benötigen, wenn ein Referenzerlebnis für die Angst vor dem Zahnarzt ursächlich ist. Verursachen mögliche Schmerzen die Angst vor dem Zahnarzt, kann die Dentalphobie mit nur einer Behandlung erfolgreich therapiert werden. Eine Nachbehandlung ist nur in seltenen Fällen notwendig.
Das Erstgespräch kostet 40.- Euro.
Eine Sitzung kostet je nach Behandlungsart zwischen 90,00 und 140,00 Euro.
Rauchentwöhnung und Zuckerentwöhnung werden jeweils mit einer Pauschale von 250,00 Euro abgerechnet.
Diese Regelung gilt für alle Behandlungen bundesweit, in Österreich, der Schweiz und Italien.
Kinder lassen sich mit EioS ab einem Alter von 6 Jahren sehr gut behandeln. Die häufigsten Anliegen bei Kindern sind: Nachtangst, Bettnässen, Steigerung der Lernfähigkeit, Prüfungsangst, Mobbing sowie Übergewicht und Konsolenspielsucht. Die Eltern sind natürlich bei den Behandlungen dabei.
Sie können eine Person ihrer Wahl mitbringen, die mit Ihrem Einverständnis auch der Therapiesitzung beiwohnen darf.
Das ist erst einmal gar kein Problem. Sie können jeden Termin bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn problemlos und unentgeltlich absagen. Samstage, Sonn-und Feiertage gelten nicht als Vortage. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, muss der Betrag für die jeweilige Leistung, die erbracht werden sollte, entrichtet werden. Das entspricht bei einem Termin für ein Erstgespräch 40.- Euro, bei einer kognitiven Stabilisierung 90.- Euro und bei einer Therapiesitzung 140.- Euro. Sind Sie erkrankt oder verunfallt? So können Sie den Termin selbstverständlich auch am gleichen Tag absagen. Voraussetzungen sind, bei Krankheit die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und bei einem Unfall ein amtlicher Beleg, die innerhalb von 3 Tagen einzureichen sind.
Wird ein Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen, wird die Ausfallzeit für den bereitgestellten Zeitraum mit 140.- Euro berechnet, ungeachtet welche Leistungsart gebucht wurde.
Manche Krankenkassen erstatten dem Patienten vereinzelt die Kosten, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Begründet wurde die Notwendigkeit darin, dass dieses Therapiekonzept als einziges durch die direkte Behandlung von Emotionen und Gefühlen die Trennung der ätiologischen Verbindung ermöglichen kann, ohne jedoch die Überzeugung verändern oder die Denkweise manipulieren zu müssen.
Dies ist vor Behandlungsbeginn mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären.